Erste Orientierung

Ein Todesfall ist eingetreten. Was jetzt?

Atmen Sie durch. Je nachdem, wo der Tod eingetreten ist, sind zunächst unterschiedliche Schritte wichtig.

Die ersten Minuten

Der erste Schritt

Wählen Sie die Situation, die gerade zutrifft.

Zu Hause

Verständigen Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Ist die Praxis nicht erreichbar, hilft 116117 bei der Suche nach dem zuständigen ärztlichen Dienst.

Im Krankenhaus oder Pflegeheim

Die Einrichtung veranlasst zunächst die ärztliche Leichenschau. Fragen Sie dort, welche nächsten Schritte vorgesehen sind.

Notfall oder unklare Situation

Wenn nicht sicher ist, ob die Person noch lebt, oder eine akute Gefahr besteht, rufen Sie 112. Bei unklaren oder möglicherweise nicht natürlichen Umständen folgen Sie den Anweisungen von Rettungsdienst und Polizei.

Danach können Sie uns anrufen. Wir besprechen gemeinsam, was als Nächstes zu tun ist.

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Weitere Schritte und Hinweise

Was danach wichtig ist
  • Lassen Sie die ärztliche Leichenschau durchführen und bewahren Sie die Todesbescheinigung sorgfältig auf.
  • Nehmen Sie Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl auf und besprechen Sie die nächsten organisatorischen Schritte.
  • Melden Sie den Sterbefall beim zuständigen Standesamt. Die Anzeige muss grundsätzlich spätestens am dritten Werktag erfolgen; wer anzeigepflichtig ist, hängt von den Umständen ab.
  • Suchen Sie wichtige persönliche Unterlagen zusammen und informieren Sie je nach Situation Versicherungen, Arbeitgeber sowie Renten- oder Versorgungsträger.
Welche Unterlagen können hilfreich sein?

Nicht alles wird in jedem Fall benötigt. Legen Sie – soweit vorhanden – zunächst zusammen:

  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Scheidungsurteil
  • Meldebescheinigung oder Angaben zum letzten Wohnsitz
  • Unterlagen zu Kranken-, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen
  • Renten- und Versorgungsunterlagen
  • Graburkunde, vorhandene Bestattungsvorsorge und persönliche Wünsche
Rechtliche Hinweise in Nordrhein-Westfalen

In NRW ist die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Tote müssen spätestens 36 Stunden nach dem Tod – und erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung – in eine Leichenhalle überführt werden. Erdbestattung oder Einäscherung müssen grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen erfolgen; Totenasche ist grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen oder Verlängerungen zulassen.

Gesetzliche Grundregeln für NRW, keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall können andere Vorgaben oder Ausnahmen gelten.