Zu Hause
Verständigen Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Ist die Praxis nicht erreichbar, hilft 116117 bei der Suche nach dem zuständigen ärztlichen Dienst.
Erste Orientierung
Atmen Sie durch. Je nachdem, wo der Tod eingetreten ist, sind zunächst unterschiedliche Schritte wichtig.
Die ersten Minuten
Wählen Sie die Situation, die gerade zutrifft.
Verständigen Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Ist die Praxis nicht erreichbar, hilft 116117 bei der Suche nach dem zuständigen ärztlichen Dienst.
Die Einrichtung veranlasst zunächst die ärztliche Leichenschau. Fragen Sie dort, welche nächsten Schritte vorgesehen sind.
Wenn nicht sicher ist, ob die Person noch lebt, oder eine akute Gefahr besteht, rufen Sie 112. Bei unklaren oder möglicherweise nicht natürlichen Umständen folgen Sie den Anweisungen von Rettungsdienst und Polizei.
Danach können Sie uns anrufen. Wir besprechen gemeinsam, was als Nächstes zu tun ist.
In Ruhe weiterlesen
Nicht alles wird in jedem Fall benötigt. Legen Sie – soweit vorhanden – zunächst zusammen:
In NRW ist die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Tote müssen spätestens 36 Stunden nach dem Tod – und erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung – in eine Leichenhalle überführt werden. Erdbestattung oder Einäscherung müssen grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen erfolgen; Totenasche ist grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen oder Verlängerungen zulassen.
Gesetzliche Grundregeln für NRW, keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall können andere Vorgaben oder Ausnahmen gelten.
Weitere Hinweise finden Sie bei den zuständigen öffentlichen Stellen.
Zuletzt geprüft: 22. August 2026